Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen
Seit dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) steuerfrei hinzuverdienen. Der Freibetrag wird automatisch über die Lohnabrechnung berücksichtigt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Gleichzeitig wurde das sogenannte Anschlussverbot aufgehoben. Das bedeutet: Befristete Arbeitsverträge beim früheren Arbeitgeber sind nun auch ohne sachlichen Grund möglich. Bislang musste ein Rentner nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb mindestens sechs Monate warten, bevor er dort erneut befristet eingestellt werden konnte. Diese Hürde entfällt.
Wer profitiert und wer nicht
- Voraussetzung: Regelaltersgrenze erreicht und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Nicht erfasst: Minijobs, Selbständigkeit, Beamtenpensionen, Freiberufler
- Sozialversicherung: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf den Hinzuverdienst weiterhin an
Wichtig für Rentner mit einem Minijob: Der Aktivrente-Freibetrag greift hier nicht. Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigung qualifiziert. Wer derzeit ausschließlich einen Minijob ausübt, profitiert vom Freibetrag nicht.
Rentenanpassung ab Juli 2026: 4,24 Prozent mehr Rente
Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Diese Anpassung wurde am 5. März 2026 von der Deutschen Rentenversicherung offiziell bestätigt und gilt einheitlich für alle Rentenarten: Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.
Die Erhöhung erfolgt automatisch. Rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Die Anpassung fiel höher aus als ursprünglich prognostiziert (3,73 Prozent), was auf eine bessere Lohnentwicklung im Jahr 2025 zurückzuführen ist.
Rechenbeispiele (brutto, vor Abzügen)
| Rente bisher 1.000 € | + 42,40 € = 1.042,40 € |
| Rente bisher 1.200 € | + 50,88 € = 1.250,88 € |
| Rente bisher 1.500 € | + 63,60 € = 1.563,60 € |
| Rente bisher 1.800 € | + 76,32 € = 1.876,32 € |
| Rente bisher 2.200 € | + 93,28 € = 2.293,28 € |
Besteuerung der Rente: Was Neurentner 2026 wissen sollten
Wer 2026 erstmals in Rente geht, muss 84 Prozent der Bruttorente versteuern. Die verbleibenden 16 Prozent bilden den persönlichen Rentenfreibetrag, der in Euro berechnet und dann lebenslang festgeschrieben wird. Er ändert sich also auch bei späteren Rentenerhöhungen nicht mehr.
Bestandsrentner sind hiervon nicht betroffen. Wer vor 2026 in Rente gegangen ist, behält seinen höheren Freibetrag unverändert.
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende (24.696 Euro für Ehepaare). Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag übersteigt, fällt tatsächlich Einkommensteuer an. Für viele Rentnerinnen und Rentner mit ausschließlich gesetzlicher Rente bleibt die Steuerlast daher gering oder entfällt ganz.
Betriebsrente: Höherer Freibetrag bei Krankenversicherungsbeiträgen
Der Freibetrag für Betriebsrenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt 2026 auf 197,75 Euro monatlich. Unterhalb dieses Betrags fallen keine Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten an. Berechnet wird der Freibetrag als ein Zwanzigstel der Bezugsgröße, die 2026 bei 3.955 Euro monatlich liegt.
Wichtig: Der Freibetrag gilt ausschließlich für die Krankenversicherung. In der sozialen Pflegeversicherung existiert kein entsprechender Freibetrag. Dort wird die gesamte Betriebsrente verbeitragt, sobald die Freigrenze überschritten ist.
Wer beispielsweise eine Betriebsrente von 300 Euro monatlich bezieht, zahlt Krankenversicherungsbeiträge nur auf die Differenz: 300 Euro minus 197,75 Euro = 102,25 Euro. Die Anpassung des Freibetrags erfolgt automatisch.
Mindestlohn und Minijob: Neue Grenzen ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde (zuvor 12,82 Euro). Die Minijob-Verdienstgrenze steigt dadurch auf 603 Euro monatlich. Die Midijob-Spanne umfasst Verdienste von 603,01 bis 2.000 Euro.
Für Rentnerinnen und Rentner ist eine Unterscheidung wichtig: Wer ausschließlich einen Minijob ausübt, qualifiziert sich nicht für den Aktivrente-Freibetrag. Der Freibetrag von 2.000 Euro gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dennoch bleibt der Minijob eine Möglichkeit, bis zu 603 Euro monatlich ohne Sozialversicherungsbeiträge hinzuzuverdienen.
Rentenniveau: Haltelinie bei 48 Prozent bis 2031
Mit dem Rentenpaket 2025 (in Kraft seit 1. Januar 2026) wurde die bestehende Haltelinie für das Rentenniveau bis zur Rentenanpassung 2031 verlängert. Das Rentenniveau bleibt bei mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns. Um dies zu gewährleisten, wird der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel ausgesetzt.
Ohne die Haltelinie würde das Rentenniveau laut Prognosen ab 2028 sinken und 2031 nur noch bei 47 Prozent liegen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 weiterhin bei 18,6 Prozent.
Mütterrente III: Mehr Entgeltpunkte für Kindererziehung ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 werden für vor 1992 geborene Kinder zusätzlich 0,5 Entgeltpunkte pro Kind anerkannt. Damit steigt die Anrechnung von bisher 2,5 auf insgesamt 3,0 Entgeltpunkte. Ein halber Entgeltpunkt entspricht aktuell rund 21,26 Euro zusätzlicher Monatsrente.
Rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind betroffen. Die Mütterrente III ist geltendes Recht: Der Bundestag hat das Gesetz am 5. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Die Auszahlung beginnt voraussichtlich 2028, da die technische Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung Zeit benötigt. Für das Jahr 2027 erfolgen Rückzahlungen.
Die Aufwertung geschieht automatisch. Betroffene müssen keinen Antrag stellen.
Altersvorsorgedepot: Reform der privaten Vorsorge ab 2027
Das Altersvorsorgedepot ist beschlossenes Recht. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 können Bürgerinnen und Bürger über ein neues Depot steuerlich gefördert in Aktien, Fonds und ETFs für die Altersvorsorge sparen.
Das Depot soll langfristig das bestehende Riester-System ablösen und eine renditestärkere private Vorsorge ermöglichen. Bestehende Riester-Verträge bleiben unabhängig davon weiterhin gültig und können fortgeführt werden.